Welche Fristen gibt es zu beachten?

Folgende Fristen sind für Unternehmen relevant:

Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen:

Diese sind grundsätzlich am 10. nach Ablauf des jeweiligen Voranmeldezeitraums beim fällig. Das Fälligkeitsdatum verschiebt sich, wenn der Termin auf einen Samstag, Sonntag oder Montag fällt.

Voranmeldezeitraum Meldung Letzter Zahlungstermin
Januar 2024 Montag, 12. Februar 2024 Donnerstag, 15. Februar 2024
Februar 2024 Montag, 11. März 2024 Donnerstag, 14. März 2024
März 2024 Mittwoch, 10. April 2024
(Vierteljährliche Meldung)
Montag, 15. April 2024
April 2024 Freitag, 10. Mai 2024 Montag, 13. Mai 2024
Mai 2024 Montag, 10. Juni 2024 Donnerstag, 13. Juni 2024
Juni 2024 Mittwoch, 10. Juli 2024
(Vierteljährliche Meldung)
Montag, 15. Juli 2024
Juli 2024 Montag, 12. August 2024 Dienstag, 15. August 2024
August 2024 Dienstag, 10. September 2024 Freitag, 13. September 2024
September 2024 Donnerstag, 10. Oktober 2024
(Vierteljährliche Meldung)
Montag, 14. Oktober 2024
Oktober 2024 Montag, 11. November 2024 Donnerstag, 14. November 2024
November 2024 Dienstag, 10. Dezember 2024 Freitag, 13. Dezember 2024
Dezember 2024 Freitag, 10. Januar 2025 Montag, 13. Januar 2025

Bei einer Dauerfristverlängerung verschiebt sich der Termin jeweils um einen Monat nach hinten.

Die jährliche Sondervorauszahlung muss jeweils zum 10. Februar des jeweiligen Jahres angemeldet und bezahlt werden.

Betriebliche Steuererklärungen:

Die Abgabefrist für Erklärungen für den Veranlagungszeitraum 2022 endet am 31. Juli 2024. Für die Erklärungen 2023 ist Zeit bis zum 02. Juni 2023

Vorauszahlungen 2024:

Die Körperschaftsteuervorauszahlungen sind vierteljährlich jeweils zum 11. März, 10. Juni, 10. Oktober und 10. Dezember fällig.
Gewerbe- und Grundsteuervorauszahlungen sind jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.

Offenlegung:

Die Frist zur Offenlegung der Jahresabschlüsse bei Kapitalgesellschaften endet grundsätzlich ein Jahr nach dem Bilanzstichtag.

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