Welche Belege muss ich für meine Einkommensteuer­erklärung einreichen?

Seit 2017 gilt die sogenannte „Belegvorhaltepflicht“. Diese bedeutet, dass man Belege nicht zusammen mit der Erklärung ans Finanzamt übermitteln muss, sondern nur auf Anfrage nachreichen. Das heißt aber keineswegs, dass Sie Ihre Belege nicht schon während dem Steuerjahr sammeln sollten (am besten digital!) – für die Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung benötigen wir diese unbedingt.

Sammeln sollten Sie alle Belege über Einnahmen (z.B. Ihre Lohnsteuerbescheinigungen, Steuerbescheinigungen zu Kapitalertragssteuer oder Belege zu erhaltenen Unterhaltsleistungen) sowie Belege über steuersparende Ausgaben (z.B. Werbungskosten aus nichtselbstständiger Arbeit oder Vermietung, außergewöhnliche Belastungen etc.). Natürlich helfen unsere Experten Ihnen gerne weiter und beraten Sie individuell. Wenn Sie das Programm „DATEV Meine Steuern“ für den Belegaustausch nutzen, erhalten Sie dort eine ausführliche Checkliste, um nichts zu übersehen.

Rückruf anfordern


    JA, ich habe die Datenschutzerklärung dieser Seite zur Kenntnis genommen und bin ausdrücklich damit einverstanden, dass die von mir angegebenen Daten elektronisch erhoben und gespeichert werden. Meine Daten werden dabei nur streng zweckgebunden zur Bearbeitung und Beantwortung meiner Anfrage genutzt! Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an info@strub-eisenhardt-lass.de widerrufen.

    Kontakt




      JA, ich habe die Datenschutzerklärung dieser Seite zur Kenntnis genommen und bin ausdrücklich damit einverstanden, dass die von mir angegebenen Daten elektronisch erhoben und gespeichert werden. Meine Daten werden dabei nur streng zweckgebunden zur Bearbeitung und Beantwortung meiner Anfrage genutzt! Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an info@strub-eisenhardt-lass.de widerrufen.