Seit 2017 gilt die sogenannte „Belegvorhaltepflicht“. Diese bedeutet, dass man Belege nicht zusammen mit der Erklärung ans Finanzamt übermitteln muss, sondern nur auf Anfrage nachreichen. Das heißt aber keineswegs, dass Sie Ihre Belege nicht schon während dem Steuerjahr sammeln sollten (am besten digital!) – für die Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung benötigen wir diese unbedingt.
Sammeln sollten Sie alle Belege über Einnahmen (z.B. Ihre Lohnsteuerbescheinigungen, Steuerbescheinigungen zu Kapitalertragssteuer oder Belege zu erhaltenen Unterhaltsleistungen) sowie Belege über steuersparende Ausgaben (z.B. Werbungskosten aus nichtselbstständiger Arbeit oder Vermietung, außergewöhnliche Belastungen etc.). Natürlich helfen unsere Experten Ihnen gerne weiter und beraten Sie individuell. Wenn Sie das Programm „DATEV Meine Steuern“ für den Belegaustausch nutzen, erhalten Sie dort eine ausführliche Checkliste, um nichts zu übersehen.