Für Abgabepflichtige:
Die Steuererklärung 2023 ist für diejenigen, die Ihre Erklärung selbst erstellen, am 02. September 2024 fällig.
Bei Unterstützung durch eine Steuerkanzlei oder einen Lohnsteuerhilfeverein verlängert sich die Abgabefrist:
Die Abgabe der Steuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2022 ist am 31. Juli 2024 fällig, für 2023 am 02. Juni 2025
Bei Freiwilliger Abgabe:
Die Abgabefrist endet immer am 31. Dezember des 4. Jahres nach dem Veranlagungsjahr.
Bsp.: Am 31. Dezember 2024 endet die Frist für das Veranlagungsjahr 2020.
Bitte beachten Sie, dass wir für die Erstellung der Steuererklärungen eine entsprechende Bearbeitungszeit benötigen und unsere Aufträge nach der Reihenfolge des Unterlageneingangs bearbeiten. Wir bitten daher um eine frühzeitige Abgabe der Unterlagen, um eine fristgerechte Übermittlung an das Finanzamt gewährleisten zu können.
Bei Nicht-Einhalten der Frist droht ein Verspätungszuschlag.