Welche Maßnahmen im Zuge des Geldwäsche­gesetzes müssen Privatpersonen beachten?

Das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG) hat das Ziel, Geldwäsche sowie Terrorismusfinanzierung zu unterbinden und Steuerflucht zu bekämpfen. Es verpflichtet alle Steuerkanzleien, aber auch weitere Akteure wie z.B. Finanzdienstleister zu verschiedenen präventiven Maßnahmen. Als Teil der allgemeinen Sorgfaltspflichten sind Daten zur Bestimmung der Identität unserer Mandanten zu erheben, zu prüfen und in den Akten aufzubewahren.

Konkret bedeutet dies: Wir benötigen einen Identitätsnachweis aller Mandanten. Ohne Identifizierung dürfen wir kein Mandat aufnehmen. Geeignet dafür ist ein Reisepass oder Personalausweis (kein Führerschein). Wir sind verpflichtet, den Lichtbildausweis zu scannen und die Datei in unseren Akten aufzubewahren. Es müssen folgende Daten anhand des Ausweises geprüft werden:

  • Vor- und Nachname
  • Geburtsort
  • Geburtsdatum
  • Staatsangehörigkeit
  • Wohnanschrift oder postalische Anschrift
    (sofern kein fester Wohnsitz mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union besteht)

Bei Ehepaaren gilt dies für beide Partner! Einzelunternehmer sind wie Privatpersonen zu identifizieren. Bei Erben- oder Grundstücksgemeinschaften ist eine Identifizierung aller Beteiligten erforderlich.

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