Wie lange muss ich Steuerunterlagen aufbewahren?

Erzielen Sie keine Gewinneinkünfte, reicht eine Aufbewahrung der Belege bis zum Ende der einmonatigen Einspruchsfrist nach Erhalt des Steuerbescheids. Ausnahmen hierbei:

  • Spendenquittungen (bis mindestens 1 Jahr nach Erhalt des Bescheids)
  • Mehrjährige Verträge (z.B. Miet- oder Leasingverträge)
  • Bei Abschreibungen (z.B. nach Immobilienkauf) sollte der Kaufbeleg bis zur kompletten Abschreibung aufbewahrt werden.

Bei Selbstständigen oder Freiberuflern besteht eine 10-jährige Aufbewahrungspflicht.

 

Steuerbescheide sollten mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.

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